Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Reisebedingungen der BBV Touristik GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter BBV Touristik GmbH zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB - InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1. Reiseprogramm und Reisepreis

1.1. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem den Kunden vorliegenden Programm angegeben.

1.2. Sonderwünsche können - soweit erfüllbar - gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises der gebuchten Reise besteht bei individueller Abänderung nicht.

1.3. Die Reisepreise basieren auf den zurzeit der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen.

1.4. Die Kosten für Nebenleistungen wie zur Besorgung von Visa und Devisen gehen - sofern nicht anders angegeben - zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der BBV Touristik GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen (insbesondere die Ausweisung einer Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise sowie eines verbindlichen Anmeldeschlusses) von BBV Touristik GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von BBV Touristik GmbH herausgegeben werden, sind für BBV Touristik GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.

2.3. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen.

2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von BBV Touristik GmbH zustande.

2.6. Weicht der Inhalt von BBV Touristik GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BBV Touristik GmbH vor, an das BBV Touristik GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde BBV Touristik GmbH innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

3. Leistungen sowie Leistungsänderungen

3.1. Allein maßgeblich für die von BBV Touristik GmbH geschuldete Leistung sind die Leistungsbeschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der veröffentlichten Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

3.2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von BBV Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4. BBV Touristik GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BBV Touristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von BBV Touristik GmbH über die Änderung der Reiseleistung BBV Touristik GmbH gegenüber geltend zu machen.

4. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

4.1. Vor Ende der Reise darf BBV Touristik GmbH erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 t Abs. 4 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordert BBV Touristik GmbH erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 500,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

4.3. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, wird BBV Touristik GmbH dem Kunden die Voucher oder Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Ersatzperson / Umbuchung

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. BBV Touristik GmbH verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann BBV Touristik GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für deren Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BBV Touristik GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

5.3. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.4. BBV Touristik GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

bei Flugpauschalreisen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%, ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 60%, ab dem 06. bis 03. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 02. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises, jeweils auf volle Euro aufgerundet.

bei Kreuzfahrten:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%, ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%, ab dem 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises, jeweils auf volle Euro aufgerundet.

bei Auto-, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%, ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 60%, ab dem 06. bis 03. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 02. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises, jeweils auf volle Euro aufgerundet.

5.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Es bleibt dem Kunden unbenommen, BBV Touristik GmbH nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von BBV Touristik GmbH geforderte Pauschale.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird neben den Gebühren der jeweiligen Leistungsträger ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- pro Person erhoben

5.8. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllt BBV Touristik GmbH den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person berechnet.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, wird sich BBV Touristik GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

BBV Touristik GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BBV Touristik GmbH den Reisevertrag, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

BBV Touristik GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände der Vertrag nicht erfüllt werden kann und der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt wird. Durch den Rücktritt verliert BBV Touristik GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl kann BBV Touristik GmbH nur dann zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.

9.2. Ein Reiserücktritt muss spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn - erklärt werden. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.

9.3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an BBV Touristik GmbH direkt zu richten.

10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BBV Touristik GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BBV Touristik GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BBV Touristik GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Der Kunde schuldet BBV Touristik GmbH nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.

10.4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht vor Ort ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung anzuzeigen.

11. Verjährung / Haftung / Anrechnung

11.1. Ansprüche nach § 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BBV Touristik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BBV Touristik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f verjähren in einem Jahr.

11.2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

11.3. Die vertragliche Haftung von BBV Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit BBV Touristik GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.4. BBV Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BBV Touristik GmbH sind.

11.5. Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen BBV Touristik GmbH Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss er sich den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

12.1. BBV Touristik GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender vorliegen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)

12.2. BBV Touristik GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BBV Touristik GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von BBV Touristik GmbH zu vertreten ist.

12.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BBV Touristik GmbH nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet hat.

12.4. Der Kunde sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
13.1. Nach der EU-VO 2111/2005 ist BBV Touristik GmbH verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-leistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und den Kunden entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft ist der Kunde unverzüglich hierüber zu informieren.

13.2. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt BBV Touristik GmbH ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

14. Versicherungen

Der Abschluss von Reiseversicherungen insbesondere einer Reiserücktrittskosten-versicherung, sofern diese nicht im Reisepreis eingeschlossen und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind, wird dringend empfohlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigungen an BBV Touristik GmbH. Es besteht lediglich ein Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß Versicherungsbedingungen.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

16. Gerichtsstand/Rechtswahl

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BBV Touristik GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen BBV Touristik GmbH im Ausland für die Haftung von BBV Touristik GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3. Der Kunde kann BBV Touristik GmbH nur an deren Sitz verklagen.

16.4. Für Klagen von BBV Touristik GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BBV Touristik GmbH vereinbart.

BBV Touristik GmbH, Max-Joseph-Str. 7a, 80333 München
Tel. 089 55873650, Fax 089 55873660, Email:
info@bbv-touristik.de
 

Stand 03/2022